Neuer Rehaantrag für AOK-Patienten
Eine Leistung zur Anschlussrehabilitation muss vom Krankenhaus ärztlich begründet werden. Zudem muss der Patient diese medizinische Leistung zur Rehabilitation ebenfalls beantragen und sein Einverständnis dazu erklären.
Die AOK hat zum 01.07.2011 hierfür einen neuen einheitlichen Antrag entworfen, der ab sofort von allen Patienten und Krankenhäusern verwendet werden soll. Diesen Antrag können Sie von unserer Internetseite herunterladen, wenn Sie hier klicken, oder wenn Sie den Downloadbereich unserer Internetseite auf der linken Seite nutzen. Das geladene pdf kann bequem am Rechner ausgefüllt werden.
