Kostenträger
Die Klinik hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V für alle Abteilungen der Klinik. Dieser Vertrag wurde zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen und der Klinik geschlossen. Daher können auch Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen eine Rehabilitationsmassnahme in unserer Klinik durchführen.
Der federführende Belegungsträger unserer Klinik ist die DRV Bund. Ihr obliegt die Überwachung der Qualität der Klinik. Dies überprüft die DRV Bund durch unterschiedliche Mechanismen, z.B. durch regelmäßige Visiten, persönliche und schriftliche Patientenbefragungen, quartalmäßige Überprüfung der Einhaltung der Stellenpläne, Überprüfung der Qualität der Entlassungsberichte und der abgegebenen therapeutischen Leistungen.
Neben der DRV Bund bestehen auch Verträge mit der DRV Berlin-Brandenburg und der DRV Knappschaft-Bahn-See. Über alle anderen Landesversicherungsanstalten ist eine Kostenübernahme als Einzelfallentscheidung möglich.
Nachstehend geben wir Ihnen Links zu den wichtigsten Belegungsträgern, mit denen wir zum Teil auch besondere Programme – z.B. ergänzenden leistungen zur Rehabilitation – durchführen.
Keine Angst, wenn Sie Ihre Krankenkasse hier nicht gefunden haben. Unsere Verträge gelten mit allen gesetzlichen Krankenkassen und Sie können sicherlich zu einer Behandlung in unsere Klinik kommen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Aufnahmeabteilung.







